Projekt “RECHT-TESTBED”: Verträge in Zeiten von Künstlicher Intelligenz rechtssicher gestalten

Website: https://rtb.public.apps.sele.iml.fraunhofer.de/home

Auch im Vertragsmanagement wird immer mehr digitalisiert und automatisiert. Die Automatisierung nutzt dabei immer mehr mit den Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz.

“Bereits heute lässt der US-amerikanische Einzelhandelsriese Walmart den Einkauf testweise von einem Chatbot erledigen” (Fraunhofer Magazin 4/2024 | PDF). Hier verhandeln also Software -Agenten den jeweiligen Preis.

Bei immer stärkeren Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Vertragsmanagement kommt man auch zu folgender Frage,: Ist ein Vertrag rechtssicher ist, wenn er von Künstlicher Intelligenz unterzeichnet wurde? Das Projekt RECHT-TESTBED soll helfen, hier etwas Klarheit zu erhalten. In dem vom Fraunhofer Institut entwickelten Online-Portal können Interessenten Ein Szenario auswählen, das Szenario und ein Experiment konfigurieren, sowie das Experiment starten.

Ich muss allerdings anmerken, dass verschiedene Elemente nicht richtig funktionieren, und es teilweise zu einer Fehlermeldung kommt (Stand: 23.12.2024). Schade, denn ich halte so eine Online-Möglichkeit für sinnvoll. Gerade für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann diese Plattform hilfreich sein.

Um noch einmal auf die gestellte Frage zurückzukommen: “Ob vom Menschen oder von Künstlicher Intelligenz unterzeichnet – Vertrag ist Vertrag. Damit können automatisch geschlossene Verträge als rechtssicher gelten” Fraunhofer Magazin 4/2024. Bei dem Artikel wurde ein fiktiver Gerichtsprozess beschrieben, in dem es dann zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Agiles Projektmanagement: Schwierige Vertragsgestaltung

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Agiles Projektmanagement geht in vielen Bereichen anders vor, als es klassisches Projektmanagement vorsieht, Das hat bei komplexen Vorhaben durchaus Vorteile. Beim Vertragsmanagement ist es allerdings noch etwas schwierig. Warum das so ist, hat Melanie Rübartsch in dem Artikel Agil und rechtssicher auf den Seiten 44-45 im IHK-Magazin 1/2018 der IHK München zusammengestellt.

Hintergrund: Bei agiler Projektarbeit ist die Grenze zwischen einem Werk- oder Dienstvertrag fließend, bei dem Auftragnehmer die geschuldete Leistung eigenverantwortlich und selbstorganisiert erbringen, und einer Arbeitnehmerüberlassung, bei der Externe wie eigene
Mitarbeiter in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und auf dessen Weisung tätig werden (S. 44).

Es wird deutlich beschrieben, dass das aktuelle Vertragsrecht nur mit Einschränkungen/Schwierigkeiten auf agile Projektarbeit, beispielsweise mit Scrum, angewendet werden kann. In dem IHK-Artikel wird auch auf das entsprechende Merkblatt zur Arbeitnehmerüberlassung (PDF) hingewiesen. Auf diese Aspekte des Agilen Projektmanagements gehen wir in dem neu entwickelten Blended Learning Lehrgang Projektmanager Agil (IHK) ein, der im Sommer 2018 das erste Mal bei der IHK Köln (Lehrgangs-Website) angeboten wird. Informationen zu unseren anderen Zertifikatslehrgängen finden Sie auf unserer Lernplattform.