In der VDMA-Studie Produktpiraterie 2018 (PDF) gibt es neben vielen interessanten Informationen auch eine Definition, was unter Produktpiraterie verstanden wird (S. 4):
Die Studie bezieht sich allein auf den unzulässigen Nachbau. Unter dem unzulässigen Nachbau (hier gleichbedeutend als Produktpiraterie bzw. Plagiat bezeichnet) wird der
- Nachbau unter Verletzung von Sonderschutzrechten (z. B. Marken, Patente) oder
- ohne Verletzung von Sonderschutzrechten, aber in wettbewerbswidriger Weise erfolgte Nachbau
verstanden. Der Nachbau erfolgt dann in wettbewerbswidriger Weise, wenn neben der Nachahmung zusätzlich noch eine unlautere Handlung eintritt. Diese unlautere Handlung ist in der Regel eine Täuschung über den Hersteller der Originalware (Verwechslungsgefahr) und die damit verbundene Ausnutzung des guten Rufs.
Die Schadensumme soll abermals bei 7,3 Milliarden Euro liegen. Solche Themen besprechen wir auch in dem von uns entwickelten Blended Learning Lehrgang Innovationsmanager (IHK). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Lernplattform.