Juristische Bedenken bei intensiver Zusammenarbeit in der Planungsphase eines Bauprojekts

Beispielbild eines Skywalks: Image by stefanie_koelbli from Pixabay

In der Planungsphase eines Projekts werden zwischen 60-80% der Dimensionen Qualität, Zeit und Kosten (Magisches Dreieck) beeinflusst. Weiterhin ist in dieser Phase die Unsicherheit (Cone of Uncertainty) noch sehr groß.

Diese Gemengelage führt dazu, dass in der Planungsphase möglichst das Wissen vieler am Projekt Beteiligter einbezogen werden sollte, um die bestmögliche Planung nach und nach zu entwickeln. Genau das haben Projektbeteiligte bei dem in 2023 eröffneten Skywalk am Königsstuhl auf Rügen gemacht. Interessanterweise kam es dabei zu juristischen Bedenken bei diesem Bauprojekt.

“Ein Jurist würde sagen: Lasst die Finger von diesem im Bauwesen unüblichen Weg der Planung. Wenn es hinterher Streit gibt, wird es schwierig, die Verantwortlichkeiten auseinanderzuhalten .(…). Wir halten dem aber entgegen, dass die konstruktive Zusammenarbeit der Sache wegen wichtiger ist als juristische Vorsichtsmaßnahmen. Ich persönlich bin überzeugt, dass Bauen eine Gemeinschaftsaufgabe ist und dies, wenn die Beteiligten zur engen Zusammenarbeit bereit sind, ein gangbarer Weg ist. Dieses Prinzip hat sich zumindest bei unserem Projekt gut bewährt” (Projektkoordinator Carsten Schwarzlose (BIG Städtebau GmbH) in einem Interview mit Oliver Steeger, in projektmanagementaktuell 3/2024).

Die Juristen begründen ihre Sicht natürlich aufgrund der aktuellen Rechtslage, die sich über viele Jahrzehnte auf eine gut trennbare, und somit gut beschreibbare Arbeitsteilung in der Projektarbeit eingerichtet hat. Das hat alles gut gepasst, solange das Umfeld relativ stabil war.

In der Zwischenzeit hat sich das Umfeld von Organisationen, ja ganzen Gesellschaften, massiv verändert, sodass andere Arten der Zusammenarbeit – auch in Projekten – erforderlich sind. Dazu sollte sich das Rechtssystem entsprechend weiterentwickeln. Gerade wenn es in Zukunft noch stärker in Richtung agil, bzw. hybrid durchzuführender Projekte geht, muss das Rechtssystem einen angemessenen Rahmen bieten. Siehe dazu auch DAS Projektkontinuum in der Übersicht.

Solche Zusammenhänge thematisieren wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen, die wir an verschiedenen Standorten anbieten. Informationen zu unseren Blended Learning Lehrgängen und zu aktuellen Terminen finden Sie auf unserer Lernplattform.

Fraunhofer IAO: Rechtliche Fragen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird aktuell in allen gesellschaftlichen Bereichen getestet. Bei der wirtschaftlichen Nutzung von KI kommen dabei immer öfter auch rechtliche Fragen auf, die das Fraunhofer IAO (2023) in einem “Leitfaden zu Strategie und Wandel für den KI-Einsatz” zusammengestellt hat. Danach sollte bei der strategischen Planung des KI-Einsatzes insbesondere auf folgende Bereiche geachtet werden:

KI-Einsatz generell:
– Rechteklärung bei der Beschaffung von Trainingsdaten
– Nutzung der KI durch den Anwender / Eingabekontrolle (z. B. Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisse)

Entscheidungsfindung:
– Arbeitsrecht
– Datenschutzrecht
– Allg. Persönlichkeitsrecht

Produktiver Einsatz von KI
– Schutzfähigkeit von mittels KI produzierten Daten
– Gesetzliche Schutzrechte an den Daten
– Patente / Gebrauchsmuster
– Design (im gesetzlichen Sinne)
– Urheberrechte / Leistungsschutzrechte
– Vertraglicher Schutz der Daten

Solche Zusammenhänge thematisieren wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen Projektmanager/in (IHK) und Projektmanager/in Agil (IHK), die wir an verschiedenen Standorten anbieten. Weitere Informationen zu den Lehrgängen und zu Terminen finden Sie auf unserer Lernplattform.

Agiles Projektmanagement: Schwierige Vertragsgestaltung

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Agiles Projektmanagement geht in vielen Bereichen anders vor, als es klassisches Projektmanagement vorsieht, Das hat bei komplexen Vorhaben durchaus Vorteile. Beim Vertragsmanagement ist es allerdings noch etwas schwierig. Warum das so ist, hat Melanie Rübartsch in dem Artikel Agil und rechtssicher auf den Seiten 44-45 im IHK-Magazin 1/2018 der IHK München zusammengestellt.

Hintergrund: Bei agiler Projektarbeit ist die Grenze zwischen einem Werk- oder Dienstvertrag fließend, bei dem Auftragnehmer die geschuldete Leistung eigenverantwortlich und selbstorganisiert erbringen, und einer Arbeitnehmerüberlassung, bei der Externe wie eigene
Mitarbeiter in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und auf dessen Weisung tätig werden (S. 44).

Es wird deutlich beschrieben, dass das aktuelle Vertragsrecht nur mit Einschränkungen/Schwierigkeiten auf agile Projektarbeit, beispielsweise mit Scrum, angewendet werden kann. In dem IHK-Artikel wird auch auf das entsprechende Merkblatt zur Arbeitnehmerüberlassung (PDF) hingewiesen. Auf diese Aspekte des Agilen Projektmanagements gehen wir in dem neu entwickelten Blended Learning Lehrgang Projektmanager Agil (IHK) ein, der im Sommer 2018 das erste Mal bei der IHK Köln (Lehrgangs-Website) angeboten wird. Informationen zu unseren anderen Zertifikatslehrgängen finden Sie auf unserer Lernplattform.

Bitkom (2016): Rechtliche Aspekte von Industrie 4.0

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Der Leitfaden Bitkom (2016): Rechtliche Aspekte von Industrie 4.0 (PDF) ist eine Vorabfassung eines Leitfadens, der im Herbst 2016 erscheinen soll. Weiterhin grenzt diese Vorabfassung Industrie 4.0 gegenüber z.B. Smart Homes, Wearables etc. ab. Dennoch ist es wichtig zu analysieren, wie die Digitalisierung aus der rechtlichen Perspektive zu bewerten ist, und welche Handlungsoptionen Unternehmen haben. Da sich das Rechtssystem oftmals nicht so schnell bewegt (bewegen kann?), wie die Realität, gibt es oftmals bei hoch innovativen Unternehmen Lücken, die beachtet werden sollten. Solche Themen besprechen wir auch in dem von uns entwickelten Blended Learning Lehrgang Innovationsmanager (IHK). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Lernplattform.