Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Arbeit hat am 07. Juli 2021 die Open-Data-Strategie der Bundesregierung (PDF) veröffentlicht. Darin wird auf der Seite 6 erläutert/definiert, was unter Open Data, bzw. Open Government zu verstehen ist.
“Nach der Definition der Richtlinie der EU über offene Daten (Open Data) und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie (EU) 2019/1024) sind Daten dann „offen“, wenn sie „von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können“. Open Government Data – offene Daten von Behörden – sind eine Unterkategorie von Open Data. Die Erhebung dieser Daten durch die öffentliche Verwaltung dient i. d. R. einem spezifischen, meist gesetzlich vorgegebenen Zweck und ist daher weitgehend steuerfinanziert:
– Behörden haben die Daten selbst erhoben oder durch Dritte erheben lassen,
– frei über öffentliche Netze zugänglich,
– maschinenlesbar,
– nicht personenbezogen,
– frei verwendbar,
– keine sicherheitsrelevanten Informationen.”
Aus diesen frei zugänglichen Daten entstehen sehr viele Projekte.