Wenn es um einen Projektauftrag geht, kommen schnell die Begriffe “Auftraggeber” und “Auftragnehmer ins Spiel. Dabei kommt es einem so vor, als ob es eine starke Trennung zwischen den beiden gibt. Schaut man etwas genauer hin, ist dem allerdings nicht so.
Wie der Abbildung zu entnehmen ist. gehören zu den Pflichten des Auftraggebers, den Umfang zu benennen, und die Chancen und Risiken der Anwendung abzuwägen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählen das Risiko der Abwicklung, Termine, Budget und Qualität der zu erbringenden Leistungen.
Interessanterweise gibt es allerdings auch noch einen Bereich “dazwischen”. Es handelt sich um einen Korridor des gemeinsamen Lernens (der gemeinsamen Verantwortung). Es gibt z.B. viele Artefakte/Unterlagen, die nur gemeinsam – also nicht einseitig – festgelegt werden. Das sind u.a der Projektauftrag/-vertrag, Abnahmeprotokolle, Änderungsaufträge usw. Doch geht es nicht alleine um diese Unterlagen (also um das WAS), sondern hauptsächlich um die dazugehörende Zusammenarbeit (um das WIE), die es zu gestalten gilt.
Solche Zusammenhänge thematisieren wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen Projektmanager/in (IHK) und Projektmanager/in AGIL (IHK). Informationen dazu, und zu aktuellen Terminen, finden Sie auf unserer Lernplattform.