Wie in unserem Blog schon angedeutet, wird der Intelligenzbegriff in den verschiedenen Zusammenhängen thematisiert. In dem Artikel Die Erosion der Intelligenz (NZZ vom 26.06.2014) wird zunächst von der “Erosion von Fertigkeiten und qualifizierten Tätigkeiten” gesprochen, da technische Alternativen immer stärker genutzt werden. Am Ende kann man dann folgendes Résumé lesen: “Denn dieser Blick führt auch zu einer Erosion – der umsichtigen Intelligenz nämlich. Sie ist ernster zu nehmen als alle gegenwärtigen Wirtschaftskrisen zusammen.” Unklar beibt allerdings, was der Autor unter “Intelligenz” versteht, denn die Diskussione geht durchaus in verschiedene Richtungen (Siehe dazu auch Multiple Intelligenzen). Oder meint der Autor die Intellektuellen als die Intelligenz einer Gesellschaft? Wenn ja, wie würde er dann die anderen – Nicht-Intellektuellen – bezeichnen? Die verschiedenen Begriffe wie Fertigkeiten, Fähigkeiten, Qualifikationen, Kompetenzen haben durchaus auch ihre Beziehungen zum Konstrukt “Intelligenz”, doch werden diese in dem oben genannten Artikel nicht deutlich. Möglicherweise müssen Zeitungen auch solche Artikel herausgeben, damit sich der geneigte Leser darüber aufregen kann – bei mir hat das jedenfalls funktioniert.
Ist SmartLaw wirklich Mass Customization für Rechtsdokumente?
In dem Artikel Mass Customization für Rechtsdokumente geht es um das Angebot von SmartLaw, die einen Ablauf für Rechtsdokumente darstellen und die entsprechenden Inhalte konfigurieren. Die Konfiguration von Content ist nun kein wirklich großes Ding, allerdings ist es in der Domäne Rechtsberatung schon eine Art Neuheit, obwohl es schon andere Anbieter auf dem Markt gibt. In den Kommentaren zum Artikel wird auf eine Alternative hingewiesen. Mich interessiert hier allerdings etwas anders: Ist es denn wirklich Mass Customization, was da angeboten wird? In dem oben genannten Artikel wird nur in der Überschrift – nicht aber im Text – darauf eingegangen. Schade.
Diesterer, G. (2003): Wissensmanagement bei Anwälten
In dem Arbeitspapier 80/2003 Diesterer, G. (2003): Wissensmanagement bei Anwälten geht der Autor zunächst allgemein auf Wissensmanagement ein und betrachtet dann intensiver die Arbeitsweise von Anwälten. Dabei wird hervorgehoben, dass sich die traditionelle Arbeitsweise eines Anwalts doch erheblich von der in Zukunft geforderten stärker wissensorientierten Arbeit unterscheiden wird: Verschiedene Wissensarten rücken stärker in den Mittelpunkt. Das Arbeitspapier stellt sehr gut dar, wie scheinbar allgemeingültige Wissensmanagent-Modelle auf spezielle Branchen und letztendlich auf die einzelne Unternehmenung abgestimmt werden müssen. Standardkonzepte gibt es nicht. Der Grund liegt in der Situiertheit des Wissens.