Projektarbeit bedeutet, Ziele (Ergebnisse) zu erreichen. In dem Zusammenhang sollten Projektverantwortliche allerdings auch darauf achten, sich mögliche Zielkonflikte nicht in ihr Projekt zu holen. Manchen Auftraggebern sind Unstimmigkeiten bei den Zielen gar nicht richtig bewusst. Neben Zielkonflikte, kommt auch immer wieder einmal der Begriff Zielantinomien. Dabei handelt es sich um Ziele, die andere vollständig ausschließen. Das folgende Beispiel soll das konkretisieren:
“Eine Unternehmensrichtlinie verlangt, dass zu jedem Angebot mindestens ein zweites, aber maximal zwei weitere Angebote (insgesamt maximal drei) eingeholt werden. Zur Begründung heißt es: Jedes weitere Angebot verlängert, verteuert und verkompliziert den Ausschreibungsprozess. Eine standortspezifische Forderung im Headquarter des Unternehmens verlangt, dass für Ausschreibungen im Wert von über 1 Mio. EUR fünf Angebote einzuholen sind. Zur Begründung heißt es, dass insbesondere bei Großinvestitionen eine umfassende Preisrecherche den Einkaufspreis senken helfen soll. Wird nun an dem genannten Standort in dem genannten Preissegment ausgeschrieben, kann man nicht maximal drei und gleichzeitig mindestens fünf Angebote einholen. Die Projektbeteiligten haben die Aufgabe zu erfüllen, die Zielantinomie zu identifizieren und aufzuzeigen. Für die Lösung ist i.d.R. die Mitwirkung des Auftraggebers nötig” (Grau/Knöpfle 2019:1055).
Solche Zusammenhänge thematisieren wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen Projektmanager/in (IHK) und Projektmanager/in Agil (IHK), die wir an verschiedenen Standorten anbieten. Weitere Informationen zu den Lehrgängen und zu Terminen finden Sie auf unserer Lernplattform.