Im letzten Blogbeitrag habe ich Kompetenz und Intelligenz gegenübergestellt. Nun möchte ich der Frage nach gehen, wie sich Kompetenz und Qualifikation unterscheiden. Die folgende Tabelle stellt konzeptuelle Merkmale der Begriffe „Qualifikation“ und „Kompetenz“ gegenüber.
Kompetenzen | Qualifikationen | |
Objekt-Subjekt-Bezug | sind bereichsspezifische Fähigkeiten und Strategien im Sinne von psychischen Leistungsdispositionen; sie sind anwendungsoffen. | sind objektiv durch die Arbeitsaufgaben und -prozesse und die daraus resultierenden Qualifikations- anforderungen gegeben. |
Lernen | Die Aneignung von Kompetenzen ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und umfasst auch die Fähigkeiten, die sich aus den Bildungszielen ergeben. | Im Prozess der Aneignung von Qualifikationen ist der Mensch ein Trägermedium für Qualifikationen, eine (humane) Ressource, die durch Training zur Ausübung spezifischer Tätigkeiten befähigt wird. |
Objektivier-barkeit | Berufliche Kompetenzen zielen v. a. auf die nicht oder nur schwer objektivierbaren Fähigkeiten beruflicher Fachkräfte, die über die aktuellen beruflichen Aufgaben hinaus auf die Lösung und Bearbeitung zukünftiger Aufgaben zielen. | Qualifikationen beschreiben die noch nicht objektivierten/ maschinisierten Fertigkeiten und Fähigkeiten und definieren den Menschen als Träger von Qualifikationen, die aus den Arbeitsprozessen abgeleitet werden. |
Es wird hier deutlich, dass sich berufliche Kompetenzen auf Leistungsdispositionen beziehen, die beispielsweise Erpenbeck/Rosenstiel (2003) in vier Kompetenzklassen unterteilen: Personale Kompetenz, Aktivitätsorientierte Kompetenz, Fachlich-Methodische Kompetenzen und Soziale Kompetenzen. Demgegenüber steht bei der Qualifikation “die Performanz, das beobachtbare berufliche Können, im Vordergrund (Rauner/Haasler/Heinemann/Grollmann 2009:38).