Die bekannten Schutzrechte des Industriezeitalters wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Design (Siehe DPMA) müssen in einer Wissensgesellschaft um das wichtige Urheberrecht ergänzt werden. Ganz besonders geht es auch um die Rechte und Pflichten von öffentlichen Archiven, Bibliotheken, Museen und Einrichtungen des Film- und Tonerbes. Das das alles nicht so ganz einfach ist, wird in der Handreichung Klimpel, P., Rack, F., Weitzmann, J. H. (2017): Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojektevon Gedächtnisinstitutionen (PDF):
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse einer Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz,kurz UrhWissG) neben dem großen Bereich Forschung und Bildung auch einen neuen Rechtsrahmen für öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und ausdrücklich auch Einrichtungen des Film- oder Tonerbes geschaffen. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Frage, welche Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material diesen Institutionen erlaubt sind (Seite 8).
Das Urheberrecht thematisieren wir in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen Innovationsmanager (IHK) und Wissensmanager (IHK). Informationen dazu finden Sie auf unserer Lernplattform.
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