In dem Artikel Internet der Dinge enteignet die Verbraucher (Welt Online vom 07.07.2015) wird aufgezeigt, wie sich das Internet der Dinge auf unser Verhältnis zu Eigentum auswirken kann/wird. Darüber hinaus, werden allerdings sehr einseitige Schlüsse gezogen. Die gewählte plakative Überschrift ist somit wohl eher der Auflage als der realen Situation geschuldet. Es ist schon seit Jahrzehnten zu beobachten, dass sich die Eigentumsfrage nicht mehr mit den rechtsstaatlichen Ansätzen der Industriegesellschaft abbilden lässt. Seitdem ich an den verschiedenen Weltkonferenzen zu Mass Customization und Open Innovation teilnehme (seit 2001), habe ich immer wieder Beiträge gehört und gelesen, die sich mit solchen Entgrenzungstendenzen – weltweit – befassen. Wenn das Rechtssystem eines Landes auf Dichotomien (wie Eigentum – Kein Eigentum, Deutscher – Nicht-Deutscher, Mann- Frau, Drinnen-Draußen, Meins-Deins usw.) aufbaut, und die Lebenswirklichkeit zeigt, dass diese einfachen Klassifizierungen nicht mehr zu halten sind, sprechen die Soziologen auf gesellschaftlicher Ebene von Entgrenzungen (Reflexive Modernisierung). Solche Entgrenzungen finden wir bei Innovationen, bei Arbeit, bei Intelligenz usw. und selbstverständlich auch bei Eigentum. Es wird Zeit, dass sich das Rechtssystem an die Lebenswirklichkeit anpasst (und nicht umgekehrt), indem es Räume schafft, in denen sich Menschen entwickeln können und den Rahmen ordnet, der Grenzen setzt. Diese Grenzen können und dürfen nicht so kleinteilig sein, sondern sollten Ermöglichungsräume aufzeigen. Es kommt also darauf an, die richtigen Gesetze zu erlassen und nicht auf den aktuellen – alten – Gesetzen zu beharren, bis wir den Anschluss verpasst haben. Der oben genannte Artikel ist in seiner Überschrift somit einseitig gewertet, was eher einem Kommentar, als einem unabhängigen Artikel gleich kommt, so sieht Qualitätsjournalismus m.E. jedenfalls nicht aus. In dem von uns entwickelten Blended Learning Lehrgang Innovationsmanager (IHK) gehe ich auf solche Themen wie Internet der Dinge und Schutzrechte ein Informieren Sie sich dazu bitte auf unserer Lernplattform.
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Eine Antwort auf „Internet der Dinge und Eigentumsrechte“